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   BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12   

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https://dejure.org/2014,23912
BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12 (https://dejure.org/2014,23912)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12 (https://dejure.org/2014,23912)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12 (https://dejure.org/2014,23912)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 44 Abs 1 S 1 FamFG, § 44 Abs 2 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44 FamFG durch nicht am Ausgangsverfahren Beteiligte - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter fachgerichtlicher Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge zur Erschöpfung des Rechtsweges nach § 90 Abs. 2 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Erhebung einer Anhörungsrüge gem § 44 FamFG durch nicht am Ausgangsverfahren Beteiligte - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter fachgerichtlicher Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge zur Erschöpfung des Rechtsweges nach § 90 Abs. 2 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG )

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mit der Verfassungsbeschwerde; Erforderlichkeit einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge zur Erschöpfung des Rechtsweges nach § 90 Abs. 2 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2635
  • FamRZ 2014, 1609
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Sie sieht sich in dem ihr als leiblicher Tochter zustehenden Anspruch verletzt, im Adoptionsverfahren gehört zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn eine Anhörung der leiblichen Kinder im Adoptionsverfahren (§ 193 FamFG) unterblieben ist (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Sie sieht sich in dem ihr als leiblicher Tochter zustehenden Anspruch verletzt, im Adoptionsverfahren gehört zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn eine Anhörung der leiblichen Kinder im Adoptionsverfahren (§ 193 FamFG) unterblieben ist (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängt (vgl. BVerfGE 126, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    a) Eine fachgerichtliche Anhörungsrüge ist auch dann möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 -, juris, Rn. 9) und zur Erschöpfung des Rechtswegs nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris, Rn. 9 ff.), wenn mit der Verfassungsbeschwerde Entscheidungen angegriffen werden, die vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes (BGBl I S. 3220) am 1. Januar 2005 rechtskräftig geworden sind.
  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    a) Eine fachgerichtliche Anhörungsrüge ist auch dann möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 -, juris, Rn. 9) und zur Erschöpfung des Rechtswegs nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris, Rn. 9 ff.), wenn mit der Verfassungsbeschwerde Entscheidungen angegriffen werden, die vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes (BGBl I S. 3220) am 1. Januar 2005 rechtskräftig geworden sind.
  • BGH, 26.10.2006 - IX ZR 147/04

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter vorläufiger

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Dies muss sich die Beschwerdeführerin - wie das Amtsgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat - zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1989 - VI ZR 84/89 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 2. Juli 1992 - IX ZR 174/91 -, NJW 1992, S. 3034; BGHZ 169, 308 ; Toussaint, in: Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 85 Rn. 8 m.w.N.; Bendtsen, in: Saenger, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 85 Rn. 2; Ulrici, in: Münchener Kommentar, FamFG, 2. Aufl. 2013, § 44 Rn. 15).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Dass Rechtsprechung zugunsten der Zulässigkeit des Rechtsbehelfs für die gegebene Fallgestaltung noch nicht vorliegt, genügt regelmäßig nicht, um die Anrufung der Fachgerichte als von vornherein aussichtslos anzusehen (vgl. BVerfGE 70, 180 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Dies kommt regelmäßig in Betracht, wenn eine Anhörung der leiblichen Kinder im Adoptionsverfahren (§ 193 FamFG) unterblieben ist (vgl. BVerfGE 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 1988 - 1 BvR 544/86 -, FamRZ 1988, S. 1247; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 291/06 -, FamRZ 2009, S. 106 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Selbst wenn Zweifel bestehen, ob ein Rechtsbehelf statthaft ist und im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann, ist der Beschwerdeführer grundsätzlich gehalten, von dem etwaigen fachgerichtlichen Rechtsschutz Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 91, 93 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2014 - 1 BvR 1443/12
    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels erst dann, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 ; 39, 302 ; 60, 7 ; 60, 96 ; 64, 203 ).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2464/09

    Einlegung eines unbefristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelfs nach Ablauf der

  • BVerfG, 25.10.2000 - 2 BvR 1804/00

    Wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist des BVerfGG § 93 Abs 1 unzulässige

  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 174/91

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen Notar wegen Nichtigkeit des

  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

  • BVerfG, 24.07.1995 - 1 BvR 1822/94

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung gegen die

  • BVerfG, 06.12.1994 - 2 BvR 2084/94

    Verfristung und Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 442/18

    Feststehen der Identität des Anzunehmenden für den Ausspruch einer Annahme als

    Allerdings ist das Familiengericht in Verfahren auf Annahme als Kind gemäß § 193 Satz 1 FamFG verpflichtet, die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden zur Wahrung ihres rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) anzuhören (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1609 f.).
  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17

    Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist;

    Dies hätte indessen erfordert, innerhalb der für Anhörungsrügen geltenden Frist (vgl. § 44 Abs. 2 FamFG) einen auf Fortsetzung des Adoptionsverfahrens gerichteten Antrag zu stellen (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1609 f.), woran es vorliegend fehlt.
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    - 1 BvR 2464/09 -, juris Rn. 2; NJW 2014, 2635, 2636).
  • OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 37/21

    Feststellung einer biologischen Vaterschaft; Feststellungsinteresse des

    Die vom Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2014, 1609; 2009, 106; NJW 1994, 1053; Staudinger/Helms, BGB, 2019, § 1759 Rn. 16f.; krit. Frank FamRZ 2017, 497 f.) erwogenen Gründe, dem potentiellen leiblichen Vater wegen Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör im Adoptionsverfahren einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel gegen den Adoptionsbeschluss zu eröffnen, erscheinen vorliegend unabhängig von der Frage, ob diese rechtlich zur Auflösung einer ausgesprochenen Adoption führen können, bereits aufgrund des Zeitablaufs und der seit längerer Zeit bestehenden Kenntnis des Antragstellers nicht gegeben.
  • AG Steinfurt, 28.12.2022 - 10 F 298/22
    Insoweit ist die Einschränkung in § 44 Abs. 1 Nr. 2 FamFG auf "Beteiligte" nicht mit der förmlichen Beteiligtenstellung identisch, sondern es reicht aus, wenn ein Anhörungsrecht besteht (Erman/Teklote, BGB, 17. Aufl., § 1752 BGB, Rn. 16; ähnl.: BVerfG, FamRZ 2014, 1609; Prütting/Helms/Abramenko, aaO., Rn. 3).

    Das BVerfG hat für die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde angenommen, dass diese in dem Moment zu laufen beginnt, in dem der Nichtbeteiligte von der mit vollständigen Entscheidungsgründen abgefassten Entscheidung in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (BVerfG, FamRZ 2014, 1609, 1610).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 102/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Dementsprechend hält eine nicht fristgerecht erhobene Anhörungsrüge die Verfassungsbeschwerdefrist nicht offen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12, juris, Rn. 15).
  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 60/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Zwangsverwaltung;

    Eine Anhörungsrüge ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12 -, Juris, Rn. 12, m. w. N.) oder offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre und daher unzumutbar ist (vgl. Beschlüsse vom 17. August 2012 - VfGBbg 36/12 - und 6. Januar 2016 - VfGBbg 88/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde auch eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, gehört die in der jeweiligen Verfahrensordnung verankerte Anhörungs- oder Gehörsrüge zum Rechtsweg (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 1 BvR 1443/12 -, Juris, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2023 - 13 WF 190/22

    Recht eines Dritten auf Akteneinsicht in die Gerichtsakte nach Beendigung eines

    Die Geltendmachung einer Gehörsverletzung nach § 44 FamFG kommt auch für einen nicht an einem Adoptionsverfahren Beteiligten in Betracht, der eine Verletzung seines Anhörungsrechts nach § 193 FamFG geltend macht (BVerfG NJW 2014, 2635).
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